Eine Organisation mit flachen Hierarchien ist die beste Voraussetzung für echte Teamarbeit

Herrmann über Herrmann: Arbeitsrechtliche Beratung bedeutet für mich vor allem, Entscheidungen verantwortungsvoll und mit Blick für die praktischen Folgen zu begleiten.

Dr. Christoph Herrmann ist seit Oktober 2012 Rechtsanwalt bei SCHWEIBERT LESSMANN tätig, seit Januar 2019 als Partner. Nach seinem Jurastudium an den Universitäten Bayreuth, Lausanne (Schweiz) und Frankfurt am Main promovierte er an der Universität Frankfurt am Main im Jahr 2010. Sein Referendariat absolvierte er in Frankfurt am Main und New York City (USA). Nach seiner Promotion und während seines Referendariats war er in der arbeitsrechtlichen Praxis des Frankfurter Büros von Freshfields Bruckhaus Deringer tätig.


Herrmann über SCHWEIBERT LESSMANN: Mandanten erhalten bei uns lösungsorientierte Beratung auf höchstem Niveau.
Christoph berät als Fachanwalt für Arbeitsrecht deutsche sowie internationale Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Über besondere Erfahrung verfügt er im Bereich der Restrukturierung von Unternehmen, der Transaktionsberatung, des Betriebsverfassungsrechts, des Einsatzes von Fremdpersonal sowie der Prozessführung (ein-schließlich Massen- und Revisionsverfahren). Darüber hinaus vertritt er Einzelpersonen aus dem Top-Management. Er ist Mitautor des im Nomos Verlag erscheinenden Stichwortkommentars Arbeitsrecht. Zudem veröffentlicht er Beiträge zu arbeitsrechtlichen Themen in Fachzeitschriften und hält Vorträge im Rahmen von Schulungen oder Tagungen. Einschlägige Fachpublikationen (JUVE Handbuch, Legal 500) heben seine Tätigkeit regelmäßig besonders hervor. Er ist verheiratet und Vater zweier Töchter.

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