Kompetenz im Arbeitsrecht bedeutet das große Ganze zu sehen, ohne die Details aus dem Blick zu verlieren





Unsere Kompetenz: spezialisiert auf das gesamte Spektrum.

Wir beraten unsere Mandanten im gesamten Spektrum arbeitsrechtlicher Fragestellungen, einschließlich Schnittstellen zu anderen Rechtsbereichen, bei großen Reorganisationsprojekten ebenso wie in Fragen des Tagesgeschäfts und der Zusammenarbeit mit Betriebsräten und Gewerkschaften. Mandanten profitieren von unserer langjährigen, umfassenden, vielfältigen und vor allem praktischen Erfahrung z.B. mit der Gestaltung und Verhandlung von Kollektivvereinbarungen, der Durchführung von Restrukturierungen, insbesondere von Maßnahmen des Personalabbaus, der Begleitung von Unternehmenstransaktionen und Betriebsübergängen. Dazu gehört auch die Beratung in Fragen der Mitbestimmung, der Gestaltung und Änderung von Arbeits- und Dienstverträgen ebenso wie von Beteiligungs- und sonstigen Programmen nachhaltiger Vergütungsregelungen, der Gewährung und Einschränkung von Pensionszusagen sowie das Führen gerichtlicher Streitigkeiten vor den Arbeits- und Zivilgerichten und die Begleitung in Schlichtungs- oder Mediationsverfahren.

Unser Angebot: ausgezeichnete Beratung im Verbund.

Die Partner von SCHWEIBERT LESSMANN, alle Fachanwälte für Arbeitsrecht, haben langjährige Erfahrung und einen umfangreichen track record in der arbeitsrechtlichen Beratung von M&A-Transaktionen, Umwandlungen, inkl. grenzüberschreitenden Verschmelzungen sowie von Börsengängen und anderen Kapitalmarktmaßnahmen. In- und ausländische Wirtschaftskanzleien ohne eigene arbeitsrechtliche Ressourcen finden in SCHWEIBERT LESSMANN daher einen hervorragenden Partner zur Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen in solchen nationalen und internationalen Mandaten.

Unsere Beratung: pragmatisch, professionell, persönlich.

Unser Ziel ist nicht die Auseinandersetzung vor Gericht oder Einigungsstellen, sondern eine schnelle und sinnvolle Lösung von Konflikten. Hierbei behalten wir das „kommerziell Machbare“, das sachlich Vertretbare und Grenzen, die nicht überschritten werden sollten, im Auge. Verhandlungen mit Kollegen auf der Gegenseite sowie mit Betriebsräten und Gewerkschaften führen wir auf Augenhöhe und möglichst auf einer persönlichen Ebene.

Unsere Einstellung: international und über den Tellerrand hinaus.

Wir beraten deutsche ebenso wie internationale Mandaten. Alle Partner und Anwälte von SCHWEIBERT LESSMANN haben im Ausland studiert oder gearbeitet und verfügen über hervorragende Sprachkenntnisse in Englisch und z.T. in anderen Sprachen. Wir sind nicht allein auf arbeitsrechtliche Aspekte fokussiert, sondern sind es aus unserer täglichen Arbeit gewohnt, die relevanten Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten zu erkennen, wie z.B. zum Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Datenschutzrecht und zum Recht der regulierten Industrien, etwa der Finanzindustrie. Bei Fragestellungen jenseits dieser Schnittstellen verfügen wir über enge und praxiserprobte Kontakte zu Kollegen in den jeweiligen Rechtsgebieten, die in Abstimmung mit dem Mandanten jederzeit hinzugezogen werden können, um gemeinsam die optimale Lösung zu entwickeln. Mit unserem über Jahre aufgebauten Netzwerk von Kollegen im europäischen und außereuropäischen Ausland sind wir auch für Fragestellungen, die ausländische Rechtsordnungen betreffen, bestens gerüstet und können zusammen mit diesen Kollegen Rechtsrat auf höchstem Niveau sicherstellen.

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